
Der indische Rechnungshof (CAG) kann den Ram-Mandir-Tempel nicht prüfen, weil ein hochrangiger CAG-Beamter im Bauausschuss des Trusts sitzt. Dies wirft Fragen zur Unabhängigkeit der Finanzkontrolle auf. Der Beamte Ashutosh Sharma wurde auf Ersuchen des Trust-Vorsitzenden in das Gremium berufen. Die Genehmigung erfolgte durch eine zuständige Behörde, aber die genaue Rechtsgrundlage wurde nicht genannt. Nach den Central Civil Services (Conduct) Rules von 1964 ist die Tätigkeit für eine religiöse Stiftung ohne vorherige Genehmigung problematisch. Ein Rundschreiben des DoPT von 1988 betont, dass Beamte in religiösen Angelegenheiten Zurückhaltung wahren müssen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln liegt beim Beamten selbst. Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen. Der CAG als Institution trägt ebenfalls Verantwortung für die Genehmigung. Das Grundstück des Tempels wurde vom Staat erworben und dem Trust übertragen. Daher handelt es sich nicht um rein privates Eigentum. Die Prüfung der öffentlichen Mittel ist trotz Spendenfinanzierung des Baus gerechtfertigt. Der Fall zeigt ein grundlegendes Problem der Gewaltenteilung und Kontrolle in Indien.
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