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Anonymität bei Korrektur nicht gewährleistet

El Correo
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Ein Richter hat entschieden, dass die Anonymität der Studierenden bei der Korrektur von Hochschulaufnahmeprüfungen nicht gewährleistet ist. Der Rektor gab öffentlich zu, dass die Prüfer wissen, welche Schulen sie korrigieren, was dem Dekret zur Regelung der PAU widerspricht.

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