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Wirtschaft

Serbien: Steuerbescheide für Freiberufler für 2021 werden zugestellt

Danas
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Foto: danas.rs

Die Steuerverwaltung der Republik Serbien hat heute bekannt gegeben, dass sie die Steuerpflicht für natürliche Personen, die als Freiberufler tätig sind, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 durch Bescheide festgesetzt hat. Diese Bescheide betreffen Einkünfte aus Vergütungen für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Vergütungen für geleistete Arbeit, die der Selbstveranlagung unterliegen.

Die Steuerverwaltung betont, dass die Bescheide per Post an die registrierten Adressen der Steuerpflichtigen zugestellt werden. Die Freiberufler haben das Recht, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einzulegen. Der Einspruch ist schriftlich bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen und muss begründet sein.

Hintergrund dieser Maßnahme ist die zunehmende Regulierung der Freiberufler in Serbien, die in den letzten Jahren stark angewachsen sind. Viele von ihnen arbeiten für internationale Unternehmen und erzielen Einkünfte in Fremdwährungen. Die serbische Regierung hat verschiedene Steuererleichterungen für Freiberufler eingeführt, aber auch die Kontrollen verschärft.

Die Steuerverwaltung weist darauf hin, dass die Bescheide auf Basis der von den Steuerpflichtigen selbst gemachten Angaben sowie der von Dritten gemeldeten Daten erstellt wurden. Bei Unstimmigkeiten können die Steuerpflichtigen zusätzliche Unterlagen einreichen. Die Behörde empfiehlt, alle relevanten Belege aufzubewahren.

Diese Entwicklung ist Teil der Bemühungen Serbiens, sein Steuersystem zu modernisieren und an EU-Standards anzupassen. Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran, und die Behörden hoffen, durch diese Maßnahmen die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und die Einnahmen zu steigern.

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